Beschreibung
Atemschutzmaske FFP2 NR D, CE 1437, nicht wiederverwendbar, mit Ventil, feste Partikel von mittlerer Toxizität, Asbest-, Aluminium-, Kupfer-, Barium-, Titan-, Vanadiumstäube, Chrom- und Manganstäube, Hartholzstäube, Kohlenstaub mit mehr als 10% freiem Siliziumoxid, Bergbau, chemische Industrie, Schiffsbauindustrie, Hartholzverarbeitung, kompakte, anatomische Form, Spezialschicht von Schutzvliesstoff, zum Schutz der Atemwege vor Staub, mit den Aerosolen der Teilchen der Konstanten und mit flüssigen Aerosolen zu 10 x MAK, Ventil ist seitlich an der Halbmaske angebracht, kann somit zusammengefalten und in die Tasche gesteckt werden, ohne sie zu beschädigen, min. Filtrationsrate; ca. 94%, schützt vor COVID-19-Viren nach Empfehlung des RKI