PSA werden in drei Kategorien eingeteilt (mit zunehmendem Schutzgrad):
Kategorie I
Einfache PSA, die gegen geringfügige Risiken schützen und deren Wirksamkeit der Benutzer selbst beurteilen kann (oberflächliche mechanische Einflüsse, geringfügige Witterungseinflüsse, schwach aggressive Reinigungsmittel, Sonnenstrahlen, heiße Teile unter 50°C, schwache Stöße und Schwingungen). Dazu gehören beispielsweise Sonnenbrillen die für privaten Gebrauch bestimmt sind, Handschuhe für Gartenarbeiten.
Kategorie II
Alle PSA, die nicht in die Kategorien I oder III fallen. Dazu gehören beispielsweise Schutzbrillen, Fussschutz, Schnittschutz und Schutzhelme.
Kategorie III
PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste bzw. irreversible Gesundheitsschäden schützen und bei denen der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann. Beispiele sind: PSA zum Schutz vor chemischen und biologischen Einflüssen, Stürzen aus der Höhe, Kälte (–50°C oder kälter), Stromschlag sowie Atemschutzgeräte, Ausrüstungen für den Gehörschutz, Tauchgeräte und PSA für den Brandschutz.
PSA der Kategorien II und III müssen einer EG-Baumusterprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle unterzogen werden.